Widerruf
Mit der Novellierung des Verbraucherrechts im Juni 2014 wurden Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihr gesetzliches Widerrufsrecht zu informieren. Damit stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher. Der Nachweis, dass der Kunde über sein Widerrufsrecht informiert wurde, obliegt dem Unternehmen.
Die erfolgsabhängige Käuferprovision in Höhe von 3,57 % inkl. MwSt. fällt mit Abschluss eines notariell beurkundeten Kaufvertrages an.